Sofern Sie Google Analytics oder andere Tracking/Analyse-Tools verwenden, müssen Sie mit diesen Anbietern einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag unterzeichen.
Außerdem benötigen Sie eine neue Datenschutzerklärung.
Mehr Infos finden Sie unter: https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
ACHTUNG: Sie müssen unbedingt aktiv werden, weil bei Verstößen hohe Strafen drohen.
Wenn Ihre Webseite ein Kontaktformular hat, sollten Sie unbedingt auf eine verschlüsselte Verbindung (https) umsteigen.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist der Auffassung, dass sämtliche Kontaktformulare auf Webseiten nur noch verschlüsselt übermittelt werden dürfen.
Es gibt inzwischen erste Abmahnungen von Seitenbetreibern mit unverschlüsselten Kontaktformularen.
Worum geht es?
§13 Abs.7 TMG verlangt von Seitenbetreibern ein „anerkanntes Verschlüsselungsverfahren zum Schutz von personenbezogenen Daten“ auf Webseiten.
Als eRecht24-Partner unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung einer neuen Datenschutzerklärung.
Hinweis: Wir nehmen keine Rechtsberatung vor und können keine Abmahnsicherheit garantieren.